Die Nationalisten

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Satzung der
Partei Patriotischer Bürger - Die Nationalisten

Die Partei Patriotischer Bürger (PPB) - Die Nationalisten steht für eine patriotische, nationalistische, heimatbewußte Politik für die Brüdervölker PFKaniens, Phileassons, Rodaniens und Sodarrs.

Abschnitt 1 - Grundsätzliches
§ 1) Der Name der Partei lautet: Partei Patriotischer Bürger (PPB) - Die Nationalisten, kurz: Partei Patriotischer Bürger, oder Die Nationalisten, oder PPB.
§ 2) Der Bundesverband hat seinen Sitz in Hainichen.
§ 3) Die Partei bekennt sich zur Bundesakte.
§ 4) Die Partei gliedert sich in Landesverbände.

Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
§ 1) Mitglied kann jeder Bundesbürger werden, der nicht in einer anderen politischen Organisation tätig ist.
§ 2) Mitgliedschaftsanträge sind an den Vorstand zu richten. Der Parteitag kann Mitglieder ausschließen.

Abschnitt 3 - Organisation
§ 1) Der Bundesvorstand besteht i.d.R. aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem geschäftsführenden Schatzmeister.
§ 2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Partei und beruft Parteitage ein.
§ 3) Der Vorstand wird vom Parteitag für sechs Monate gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
§ 4) Der Parteitag findet nach Einberufung durch den Vorstand statt, mindestens jedoch alle sechs Monate.
§ 5) Der Parteitag entscheidet über Wahl und Abwahl des Vorstandes, Annahme von Anträgen, Beschluss von Programmen, Änderung der Satzung, Aufstellung von Kandidaten.

Die Satzung regelt die Organisation der Partei. Sie legt fest, wie die Partei strukturiert ist und wie innerhalb der Partei Entscheidungen getroffen werden.
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