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Oberhaupt des Landes Rodanien ist der Blaurat. Er wird wird vom Volk in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der absoluten Mehrheitswahl gewählt. Dem Blaurat steht der Landesausschuß als Exekutivorgan zur Seite. Dieser wird zu Beginn jeder Landesbeiratslegislatur auf Vorschlag des Blaurates für die Dauer von drei Monaten gewählt. Die Geschäftsverteilung innerhalb des Landesausschusses obliegt dem Blaurat.
Gesetzgebendes Organ des Landes ist der Landesbeirat, der zur Hälfte vom Volk auf die Dauer von sechs Monaten gewählt. Die andere Hälfte des Landesbeirates setzt sich aus den vom Blaurat auf die Dauer von sechs Monaten ernannten Bürgermeister der rodanischen Städte und Gemeinden zusammen. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der zum Wahltag amtierenden Bürgermeister.
Hüter der rodanischen Landesinteressen ist der Rodanische Senat. Ihm gehören auf Lebzeit die ehemaligen Blauräte/Ministerpräsidenten Rodaniens, sowie die ehemaligen Bundeskanzler und Bundesminister PFKanien, sofern sie zum Zeitpunkt ihres Amtes Bürger Rodaniens waren und ihren Wohnsitz immer noch in Rodanien haben. Der Senat kann in Notzeiten Entscheidungen zur Wiederherstellung der staatlichen Ordnung treffen.
Die Rechtsprechung im Land Rodanien wird durch den Rodanischen Landesgerichtshof in Greenoble ausgeübt. Er entscheidet in allen juristischen Fragen, insofern rodanische Interessen berührt sind. Die Richter werden vom Blaurat auf die Dauer von sechs Monaten ernannt. Sie können mit einfacher Mehrheit des Landesbeirates von ihrem Amt abberufen werden. Revisions- und Berufungsinstanz ist der Bundesgerichtshof.